Feuerbestattung und Krematorium
Einäscherung - Die Voraussetzung für eine Beisetzung im FriedWald
In manchen Städten handelt es sich in 60 Prozent aller Fälle um eine Feuerbestattung. Auch für die Bestattung im FriedWald ist die Einäscherung Voraussetzung. Trotz der starken Verbreitung ranken sich um den Prozess der Verbrennung im Krematorien Märchen und Mythen. Die wichtigsten Fakten zur Feuerbestattung.
Aufbahrungsraum vor der Feueröffnung im Krematorium
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Als am 10. Dezember 1878 in Gotha das erste Krematorium in Deutschland seinen Betrieb aufnahm, waren heftige Diskussionen vorausgegangen. Lange Zeit drohte das Projekt zu scheitern. Bei der ersten Einäscherung wurde der verstorbene Zivil-Ingenieur Karl-Heinrich Stier aus Gotha den Flammen übergeben, der den Bau des Krematoriums maßgeblich vorangetrieben hatte. Da er aber schon ein Jahr vor Vollendung des Baus verstorben war, hatte er testamentarisch verfügt, er wolle nur provisorisch beigesetzt werden, damit er nach Fertigstellung des Krematoriums eingeäschert werden könne. Bis 1891 blieb Gotha die einzige Stadt im Deutschen Reich mit einem Krematorium. Erst dann folgten Städte wie Heidelberg und Hamburg.
Heute gibt es zwischen 150 und 200 Krematorien im gesamten Bundesgebiet. Sie alle arbeiten nach demselben Prinzip: Die Einäscherung wird mitsamt dem Sarg vorgenommen. Dieser darf nicht geschraubt sein und muss aus Materialien gefertigt werden, die keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das gilt auch für die Sargausstattung und das Totenkleid, denn für Krematorien gelten die strengen Bestimmungen des Bundes-Emissionsschutzgesetzes und der VDI-Richtlinie 3891 zur Emissionsminderung von Einäscherungsanlagen.
Schamottestein ermöglicht eindeutige Zuordnung der Asche
Schamottestein ermöglicht Zuordnung der Asche
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Vor der Kremierung erfolgt im Krematorium eine zweite Leichenschau (außer in Bayern) durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner, die sicherstellen soll, dass nicht etwa Hinweise auf einen unnatürlichen Tod durch die Verbrennung vernichtet werden. Ein mit einer Nummer versehener feuerfester Schamottestein, der auf den Sarg oder zum Verstorbenen gelegt wird, gewährleistet die eindeutige Zuordnung der Asche. Er wird nach der Verbrennung in die Urne gegeben, so dass die Asche des Verstorbenen auch noch Jahre später zu identifizieren ist.
Die Öfen in einem Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen. Der Grund: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen schreiben vor, dass die Asche in jedem Fall unvermischt bleibt. Temperaturen von rund 1000 Grad stellen sicher, dass Krematorien keinen schädlichen Rauch ausstoßen. Doch trotz der hohen Temperaturen bleiben Rückstände. So werden etwa künstliche Hüftgelenke und Herzschrittmacher nach der Verbrennung entfernt. Magnete filtern Metallrückstände heraus, Beschläge vom Sarg etwa. Feste Bestandteile wie Knochen kommen in eine Mühle. Erst danach kann die Asche des Verstorbenen in die Aschekapsel gefüllt werden, die in einer Urne beigesetzt wird.
Die meisten Krematorien in Deutschland sind mit den biologisch abbaubaren FriedWald-Urnen (mit Ginkgo-Motiv) ausgestattet, so dass die Asche Verstorbener direkt dort eingefüllt werden kann. Wer möchte, hat zudem bei seinem Bestatter die Möglichkeit, eine von vier FriedWald-Überurnen auszuwählen, die für die Bestattung im FriedWald zugelassen sind und allesamt aus abbaubaren natürlichen Rohstoffen bestehen.
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Historisches:
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Im Jahr 789 verbot Karl der Große die Feuerbestattung und erklärte die Erdbestattung zur einzigen Bestattungsform. Nachdem gegen kirchlichen Widerstand Ende des 19. Jahrhunderts erste Krematorien eröffnet wurden, folgte 1920 die Anerkennung der Feuerbestattung durch die Evangelische Kirche. Ein Feuerbestattungsgesetz wurde erst 1934 beschlossen. Mit Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils im Jahr 1965 erkannte auch die katholische Kirche die Feuerbestattung an.
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