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Was tun im Trauerfall?

Hilfestellung in einer schwierigen Zeit

Eine Sache, die wir gerne verdrängen, damit sie möglichst abstrakt bleibt, ist der Tod. Tritt er ein, wird er plötzlich sehr konkret und die rasche Erledigung vieler Formalitäten droht einem über den Kopf zu wachsen. Was tun im Trauerfall? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Der Totenschein
Ist ein Mensch zuhause gestorben und nicht im Krankenhaus, muss ein Arzt gerufen werden, der den Verstorbenen untersucht. Der Arzt prüft Zeitpunkt und Ursache des Todes und stellt den Totenschein aus, der benötigt wird, um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Andernfalls wird die Polizei eingeschaltet. Verstirbt jemand im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger diese Formalitäten. Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Feuerbestattung freigegeben werden, wenn keine Straftat vermutet wird. Wichtig zu wissen: Der Leichnam darf 24 bis 36 Stunden im Hause bleiben, so dass die Angehörigen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können, wenn sie es wünschen. Voraussetzung: Der Verstorbene darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich anschließend um die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder eigene Räumlichkeiten.

Der Bestatter

Spätestens einen Tag nach dem Tod muss der Bestatter informiert werden, wenn er mit den notwendigen Behördengängen beauftragt werden soll. Er kennt sich mit Rechten und Pflichten im Bestattungsfall aus. Vielleicht hat der Verstorbene sogar eine Bestattungsvorsorge mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, so dass die Kosten gedeckt und Bestattungsform und –ablauf geklärt sind. Das Geld dafür liegt in der Regel auf einem Sperrkonto. Existiert kein Vorsorgevertrag, müssen die Angehörigen die Beisetzung möglichst gemäß den Vorstellungen des Verstorbenen regeln. Die Bestatterkosten sind oft sehr unterschiedlich. Es ist keinesfalls pietätlos, die Preise bei mehreren Unternehmen zu vergleichen und verschiedene Angebote einzuholen. Die Kostenvoranschläge sollten eine detaillierte Auflistung aller Einzelleistungen enthalten. Nur so kann geprüft werden, welcher Anbieter günstiger ist. Oft ist es ratsam, einen Bekannten um diesen Gefallen zu bitten. In jedem Fall sollten Sie den Kostenvoranschlag nach der Bestattung mit der Rechnung vergleichen. Die Verbraucherzentralen empfehlen sogar, bereits zu Lebzeiten Preise zu vergleichen. Im FriedWald haben Sie zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Beisetzungsplatz an einem Baum auszuwählen.
Kosten für Bestatter setzen sich in der Regel aus folgenden Posten zusammen:
  • Sarg/Urne
  • Ausstattung/Bekleidung
  • Einsargung
  • Überführung
  • Verwaltungskosten
  • Organisatorische Aufgaben
Die Höhe der Kosten hängt also von vielen Faktoren ab. Selbst eine vergleichsweise günstige Bestattung kostet nach Einschätzung der Verbraucherzentralen mindestens 2.000 Euro. Stiftung Warentest hat einen Durchschnittswert von 5.000 Euro ermittelt. Auch bei einer Bestattung im FriedWald müssen Sie Bestatterkosten einkalkulieren, die noch zu den Kosten für einen Platz am Gemeinschaftsbaum oder den zehn Plätzen am Familien- und Freundschaftsbaum hinzukommen. Nicht alle Tätigkeiten müssen dem Bestatter überlassen werden. Angehörige können den Verstorbenen durchaus waschen und herrichten, wenn sie es wünschen. Auch sämtliche Behördengänge, die Organisation der Bestattung, Zeitungsanzeige, Trauerkarten und Danksagungen können Sie selbst erledigen.
Die Sterbeurkunde
Der ärztliche Totenschein ist Ausgangsbasis, um die Sterbeurkunde bei dem Standesamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Ohne diese beiden Dokumente ist eine Bestattung nicht möglich. Mit dem Totenschein muss spätetestens am folgenden Werktag die Sterbeurkunde beantragt werden. Sie wird unter anderem benötigt, um beim Nachlassgericht Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, aber auch, um den Todesfall bei den Krankenkassen oder dem Rententräger zu melden und Ansprüche geltend zu machen. Selbst für die Kontoauflösung benötigen Sie eine Sterburkunde. Daher sollten gleich bis zu zehn Exemplare beim jeweiligen Standesamt angefordert werden. Sterbeurkunden werden für religiöse und Rentenzwecke sowie für die Sozialversicherung kostenlos ausgestellt. Für die erste Sterbeurkunde werden derzeit um die 10,00 Euro, für jede weitere um die 5,00 Euro  erhoben.
Zum Beantragen einer Sterbeurkunde benötigen Sie folgende Unterlagen:
  • den eigenen Personalausweis
  • den Personalausweis des Verstorbenen
  • den Totenschein
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde. Sie kann beim Standesamt des Geburtsortes angefordert werden, falls keine mehr vorliegt.
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde, wenn die Eheschließung vor 1958 erfolgt ist. Sie kann beim Standesamt des Eheschließungsortes angefordert werden
  • eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch, wenn die Eheschließung nach dem 1. Januar 1958 erfolgt ist
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1958 geschlossen wurde
Diese Nachweise können persönlich durch die Angehörigen oder aber vom Bestatter besorgt werden. Bei ihm ist die erbrachte Dienstleistung selbstverständlich kostenpflichtig.
Trauerfeier und Beisetzung
Nach der Überführung des Verstorbenen gilt es, mit FriedWald oder der jeweiligen Friedhofsverwaltung einen Termin für die Bestattung zu vereinbaren. Auch der Kontakt zum Pfarrer und zu einem Trauerredner kann  gesucht werden, um die Einzelheiten für die Trauerfeier zu besprechen. In der Regel versuchen Pfarrer und Trauerredner im individuellen Gespräch mit den Angehörigen die Persönlichkeit des Verstorbenen zu erfassen und in der Trauerrede zu beschreiben.

Sobald die Termine feststehen, können die Totenbriefe in Auftrag gegeben werden - entweder direkt bei der Druckerei oder beim Bestattungsinstitut. Das gilt auch für die Traueranzeige, die in der Zeitung erscheinen soll. In beiden Fällen gibt es Formulierungshilfen und Beispieltexte, die Ihnen helfen, eine Auswahl treffen zu können, vieles davon ist einfach und schnell im Internet zu finden. Lassen Sie sicherheitshalber bei den Briefen ein paar Exemplare mehr drucken. Nicht immer stehen gleich alle Menschen, die Sie einladen oder benachrichtigen möchten, auf der Adressliste. Oft werden Totenbriefe auch innerhalb der Familie zum Erinnern und Gedenken verteilt.
Vorsorge
Im FriedWald-Vorsorge-Ordner finden Sie eine ausführliche Checkliste der einzelnen Schritte und können auch Ihre Bestattungswünsche formulieren. Zudem bieten die Verbraucherzentralen und der Buchhandel umfassende Ratgeber zum Thema. Falls Sie dennoch Fragen haben, können Sie natürlich Kontakt zu uns aufnehmen. Der FriedWald-Kundenservice beantwortet Ihnen im Trauerfall gerne alle Fragen.

Vorsorgeordner: Alle Papiere am richtigen Platz
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