Feuerbestattung und Krematorium Einäscherung - Die Voraussetzung
für eine Beisetzung im FriedWald
Laut einer Umfrage im Auftrag des Bundesverband Deutscher Bestatter kann sich inzwischen nahezu die Hälfte der Bundesbürger vorstellen, nach dem Tod eingeäschert zu werden. Auch für die Bestattung im FriedWald ist die Einäscherung Voraussetzung. Auf dieser Seite haben wir Ihnen die wichtigsten Fakten rund um die Feuerbestattung zusammengestellt.

Als am 10. Dezember 1878 in Gotha das erste Krematorium in Deutschland seinen Betrieb aufnahm, waren heftige Diskussionen vorausgegangen. Lange Zeit drohte das Projekt zu scheitern. Bei der ersten Einäscherung wurde der verstorbene Zivil-Ingenieur Karl-Heinrich Stier aus Gotha den Flammen übergeben, der den Bau des Krematoriums maßgeblich vorangetrieben hatte. Da er aber schon ein Jahr vor Vollendung des Baus verstorben war, hatte er testamentarisch verfügt, er wolle nur provisorisch beigesetzt werden, damit er nach Fertigstellung des Krematoriums eingeäschert werden könne. Bis 1891 blieb Gotha die einzige Stadt im Deutschen Reich mit einem Krematorium. Erst dann folgten Städte wie Heidelberg und Hamburg.
Heute gibt es zwischen 150 und 200 Krematorien im gesamten Bundesgebiet. Sie alle arbeiten nach demselben Prinzip: Die Einäscherung wird mitsamt dem Sarg vorgenommen. Dieser darf nicht geschraubt sein und muss aus Materialien gefertigt werden, die keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das gilt auch für die Sargausstattung und das Totenkleid, denn für Krematorien gelten die strengen Bestimmungen des Bundes-Emissionsschutzgesetzes und der VDI-Richtlinie 3891 zur Emissionsminderung von Einäscherungsanlagen.
Schamottestein ermöglicht eindeutige Zuordnung der Asche

Der Leichnam wird zusammen mit dem Sarg verbrannt. Ein mit einer Nummer versehener feuerfester Schamottestein, der auf den Sarg oder zum Verstorbenen gelegt wird, gewährleistet die eindeutige Zuordnung der Asche. Er wird nach der Verbrennung in die Urne gegeben, so dass die Asche des Verstorbenen auch noch Jahre später zu identifizieren ist.
Die Öfen in einem Krematorium sind nicht dafür ausgelegt, mehr als einen Sarg gleichzeitig aufzunehmen. Der Grund: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen schreiben vor, dass die Asche in jedem Fall unvermischt bleibt. Temperaturen von rund 1000 Grad stellen sicher, dass Krematorien keinen schädlichen Rauch ausstoßen. Doch trotz der hohen Temperaturen bleiben Rückstände. So werden etwa künstliche Hüftgelenke und Herzschrittmacher nach der Verbrennung entfernt. Magnete filtern Metallrückstände heraus, Beschläge vom Sarg etwa. Feste Bestandteile wie Knochen kommen in eine Mühle. Erst danach kann die Asche des Verstorbenen in die Aschekapsel gefüllt werden, die in einer Urne beigesetzt wird.
Die meisten Krematorien in Deutschland sind mit den biologisch abbaubaren FriedWald-Urnen (mit Ginkgo-Motiv) ausgestattet, so dass die Asche Verstorbener direkt dort eingefüllt werden kann. Wer möchte, hat zudem bei seinem Bestatter die Möglichkeit, eine von vier FriedWald-Überurnen auszuwählen, die für die Bestattung im FriedWald zugelassen sind und allesamt aus abbaubaren natürlichen Rohstoffen bestehen.
Bildquelle Foto 3: © B. Stolze/PIXELIO
Historisches:
Im Jahr 789 verbot Karl der Große die Feuerbestattung und erklärte die Erdbestattung zur einzigen Bestattungsform. Nachdem gegen kirchlichen Widerstand Ende des 19. Jahrhunderts erste Krematorien eröffnet wurden, folgte 1920 die Anerkennung der Feuerbestattung durch die Evangelische Kirche.
Ein Feuerbestattungsgesetz wurde erst 1934 beschlossen. Mit Ende des Zweiten Vatikanischen Konzils im Jahr 1965 erkannte auch die katholische Kirche die Feuerbestattung an.
Broschüre "Abschied nehmen"
Detaillierte Informationen zu Vorbereitung und Ablauf einer Beisetzung im FriedWald haben wir für Sie in unserer Broschüre "Abschied nehmen - Die Beisetzung im FriedWald: Organisation und Gestaltung" zusammengestellt.
Die Broschüre "Abschied nehmen" als blätterbares PDF
Wenn Sie eine gebundene Version der Broschüre wünschen, können Sie diese kostenlos über unser Kontaktformular oder beim FriedWald-Kundenservice unter 06155 848-100 bestellen.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema Beisetzung
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Welche Grabarten gibt es?
Im FriedWald gibt es die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für einen Baum mit mehreren Plätzen oder für einzelne Plätze zu erwerben.
Einen Baum mit mehreren Plätzen gibt es in Form des Partnerbaums oder des Familien- und Freundschaftsbaums. Beide Grabarten bieten die Möglichkeit, bis zu 10 Plätze zu erwerben.
Einzelne Plätze können mit dem Basisplatz oder dem Gemeinschaftsbaumplatz erworben werden. -
Wie sieht ein FriedWald-Baumgrab genau aus?
Die Baumgräber im FriedWald sind schlicht und einfach. Lediglich ein Namensschild macht auf die Grabstätte aufmerksam. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Grabschmuck ist nicht erlaubt. -
Wie werden die Trauerfeiern und Beisetzungen abgehalten?
Die Beisetzung im FriedWald kann ganz individuell gestaltet werden. So, wie es sich der Verstorbene gewünscht hätte oder wie es sich die Angehörigen vorstellen. Im FriedWald haben Sie Raum und Zeit für Ihre eigenen Ideen, aber auch traditionelle Rituale sind möglich.
In vielen Fällen wird die Beisetzung im FriedWald kirchlich begleitet. Sowohl die evangelische, als auch die katholische Kirche nimmt Beisetzungen im FriedWald vor. -
Welche Rolle spielt der Förster bei Beisetzungen?
Der Förster empfängt die Trauergesellschaft und begleitet diese zum Baumgrab. Dort senkt er die Urne in die Graböffnung ab. Je nach Wunsch verweilt der Förster mit am Grab oder zieht sich zurück.
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Welche Rolle spielt der Bestatter bei Beisetzungen?
Der Bestatter regelt die Beisetzung. Wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Ruhestätte im FriedWald erworben hat, müssen die Angehörigen den Bestatter hierüber informieren. Der Bestatter organisiert die Kremation und überführt die Urne zum FriedWald. -
Ist die Beisetzung im FriedWald wohnortgebunden?
Nein, Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für jeden FriedWald-Standort in ganz Deutschland entscheiden. -
Gibt es auch Erdbestattungen im FriedWald?
Voraussetzung für eine Beisetzung in einem FriedWald ist die Einäscherung. Eine Erdbestattung im FriedWald ist aus bestattungsrechtlichen Gründen nicht möglich. -
Können im FriedWald auch Tiere beigesetzt werden?
Im FriedWald ist es – genauso wie auf anderen Friedhöfen in Deutschland - nicht erlaubt, Tiere beizusetzen. Hierfür gibt es inzwischen eigens ausgewiesene Tierfriedhöfe. -
Kann auch im Falle einer Körperspende eine Beisetzung im FriedWald erfolgen?
Ja, das ist möglich. Auch Menschen, die ihren Körper nach dem Tod der Forschung zur Verfügung stellen, können in einem FriedWald beigesetzt werden. Wichtig jedoch ist, diesen Wunsch ausdrücklich in der schriftlichen Vereinbarung zur Körperspende zu vermerken und mit den Ansprechpartner/innen bei den Anatomie-Instituten zu besprechen, damit der Wunsch nach einer FriedWald-Beisetzung entsprechend berücksichtigt werden kann.
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