Was tun im Trauerfall? Hilfestellung in einer schwierigen Zeit

Eine Sache, die wir gerne verdrängen, damit sie möglichst abstrakt bleibt, ist der Tod. Tritt er ein, wird er plötzlich sehr konkret und die rasche Erledigung vieler Formalitäten droht einem über den Kopf zu wachsen. Was tun im Trauerfall? Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Der Totenschein

Totenschein; Foto: © edwhar / Fotolia.comIst ein Mensch zuhause gestorben und nicht im Krankenhaus, muss ein Arzt gerufen werden, der den Verstorbenen untersucht. Der Arzt prüft Zeitpunkt und Ursache des Todes und stellt den Totenschein aus, der benötigt wird, um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Andernfalls wird die Polizei eingeschaltet. Verstirbt jemand im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger diese Formalitäten.

Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Feuerbestattung freigegeben werden, wenn keine Straftat vermutet wird. Wichtig zu wissen: Der Leichnam darf 24 bis 36 Stunden im Hause bleiben, so dass die Angehörigen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können, wenn sie es wünschen. Voraussetzung: Der Verstorbene darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich anschließend um die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder eigene Räumlichkeiten.

Die Sterbeurkunde

Standesamt; Foto: © Antje Lindert-Rottke / Fotolia.comDer ärztliche Totenschein ist Ausgangsbasis, um die Sterbeurkunde bei dem Standesamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Ohne diese beiden Dokumente ist eine Bestattung nicht möglich. Mit dem Totenschein muss spätestens am folgenden Werktag die Sterbeurkunde beantragt werden. Sie wird unter anderem benötigt, um beim Nachlassgericht Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, aber auch, um den Todesfall bei den Krankenkassen oder dem Rententräger zu melden und Ansprüche geltend zu machen. Selbst für die Kontoauflösung benötigen Sie eine Sterbeurkunde. Daher sollten gleich bis zu zehn Exemplare beim jeweiligen Standesamt angefordert werden.
Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde werden derzeit um die 10,00 Euro erhoben. Jedes weitere Exemplar kostet 5,00 Euro. Die Ausstellung der Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei.

Der Bestatter

Sarg in der Trauerhalle; Foto: © Bernhard Flack / PIXELIOSpätestens einen Tag nach dem Tod muss der Bestatter informiert werden, wenn er mit den notwendigen Behördengängen beauftragt werden soll. Er kennt sich mit Rechten und Pflichten im Bestattungsfall aus. Vielleicht hat der Verstorbene sogar eine Bestattungsvorsorge mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, so dass die Kosten gedeckt und Bestattungsform und –ablauf geklärt sind. Das Geld dafür liegt in der Regel auf einem Sperrkonto. Existiert kein Vorsorgevertrag, müssen die Angehörigen die Beisetzung möglichst gemäß den Vorstellungen des Verstorbenen regeln. Die Bestatterkosten sind oft sehr unterschiedlich. Es ist keinesfalls pietätlos, die Preise bei mehreren Unternehmen zu vergleichen und verschiedene Angebote einzuholen. Die Kostenvoranschläge sollten eine detaillierte Auflistung aller Einzelleistungen enthalten. Nur so kann geprüft werden, welcher Anbieter günstiger ist. Oft ist es ratsam, einen Bekannten um diesen Gefallen zu bitten. In jedem Fall sollten Sie den Kostenvoranschlag nach der Bestattung mit der Rechnung vergleichen. Die Verbraucherzentralen empfehlen sogar, bereits zu Lebzeiten Preise zu vergleichen. Im FriedWald haben Sie zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Beisetzungsplatz an einem Baum auszuwählen.

Die Höhe der Kosten hängt also von vielen Faktoren ab. Selbst eine vergleichsweise günstige Bestattung kostet nach Einschätzung der Verbraucherzentralen mindestens 2.000 Euro. Stiftung Warentest hat einen Durchschnittswert von 5.000 Euro ermittelt. Auch bei einer Bestattung im FriedWald müssen Sie Bestatterkosten einkalkulieren, die zu den Kosten für einen Platz am Gemeinschaftsbaum oder den zehn Plätzen am Familien- und Freundschaftsbaum hinzukommen. Nicht alle Tätigkeiten müssen dem Bestatter überlassen werden. Angehörige können den Verstorbenen durchaus waschen und herrichten, wenn sie es wünschen. Auch sämtliche Behördengänge, die Organisation der Bestattung, Zeitungsanzeige, Trauerkarten und Danksagungen können Sie selbst erledigen.

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