Was tun im Trauerfall? Hilfestellung in einer schwierigen Zeit
Eine Sache, die wir gerne verdrängen, damit sie möglichst abstrakt bleibt, ist der Tod. Tritt er ein, wird er plötzlich sehr konkret und die rasche Erledigung vieler Formalitäten droht einem über den Kopf zu wachsen. Was tun im Trauerfall? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Der Totenschein
Ist ein Mensch zuhause gestorben und nicht im Krankenhaus, muss ein Arzt gerufen werden, der den Verstorbenen untersucht. Der Arzt prüft Zeitpunkt und Ursache des Todes und stellt den Totenschein aus, der benötigt wird, um den Todesfall beim Standesamt anzuzeigen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass der Tod auf natürliche Art eingetreten ist. Andernfalls wird die Polizei eingeschaltet. Verstirbt jemand im Krankenhaus, Pflege- oder Altersheim, übernimmt der Träger diese Formalitäten.
Auf Grundlage des Totenscheins kann der Leichnam zur Feuerbestattung freigegeben werden, wenn keine Straftat vermutet wird. Wichtig zu wissen: Der Leichnam darf 24 bis 36 Stunden im Hause bleiben, so dass die Angehörigen in vertrauter Umgebung Abschied nehmen können, wenn sie es wünschen. Voraussetzung: Der Verstorbene darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben. Ihr Bestatter unterstützt Sie bei allen Fragen um eine Hausaufbahrung und kümmert sich anschließend um die Überführung des Verstorbenen in eine Leichenhalle oder eigene Räumlichkeiten.
Die Sterbeurkunde
Der ärztliche Totenschein ist Ausgangsbasis, um die Sterbeurkunde bei dem Standesamt zu beantragen, in dessen Bezirk der Todesfall eingetreten ist. Ohne diese beiden Dokumente ist eine Bestattung nicht möglich. Mit dem Totenschein muss spätestens am folgenden Werktag die Sterbeurkunde beantragt werden. Sie wird unter anderem benötigt, um beim Nachlassgericht Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, aber auch, um den Todesfall bei den Krankenkassen oder dem Rententräger zu melden und Ansprüche geltend zu machen. Selbst für die Kontoauflösung benötigen Sie eine Sterbeurkunde. Daher sollten gleich bis zu zehn Exemplare beim jeweiligen Standesamt angefordert werden.
Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde werden derzeit um die 10,00 Euro erhoben. Jedes weitere Exemplar kostet 5,00 Euro. Die Ausstellung der Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse oder das Sozialamt sind gebührenfrei.
Der Bestatter
Spätestens einen Tag nach dem Tod muss der Bestatter informiert werden, wenn er mit den notwendigen Behördengängen beauftragt werden soll. Er kennt sich mit Rechten und Pflichten im Bestattungsfall aus. Vielleicht hat der Verstorbene sogar eine Bestattungsvorsorge mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen, so dass die Kosten gedeckt und Bestattungsform und –ablauf geklärt sind. Das Geld dafür liegt in der Regel auf einem Sperrkonto. Existiert kein Vorsorgevertrag, müssen die Angehörigen die Beisetzung möglichst gemäß den Vorstellungen des Verstorbenen regeln. Die Bestatterkosten sind oft sehr unterschiedlich. Es ist keinesfalls pietätlos, die Preise bei mehreren Unternehmen zu vergleichen und verschiedene Angebote einzuholen. Die Kostenvoranschläge sollten eine detaillierte Auflistung aller Einzelleistungen enthalten. Nur so kann geprüft werden, welcher Anbieter günstiger ist. Oft ist es ratsam, einen Bekannten um diesen Gefallen zu bitten. In jedem Fall sollten Sie den Kostenvoranschlag nach der Bestattung mit der Rechnung vergleichen. Die Verbraucherzentralen empfehlen sogar, bereits zu Lebzeiten Preise zu vergleichen. Im FriedWald haben Sie zudem die Möglichkeit, sich selbst einen Beisetzungsplatz an einem Baum auszuwählen.
Die Höhe der Kosten hängt also von vielen Faktoren ab. Selbst eine vergleichsweise günstige Bestattung kostet nach Einschätzung der Verbraucherzentralen mindestens 2.000 Euro. Stiftung Warentest hat einen Durchschnittswert von 5.000 Euro ermittelt. Auch bei einer Bestattung im FriedWald müssen Sie Bestatterkosten einkalkulieren, die zu den Kosten für einen Platz am Gemeinschaftsbaum oder den zehn Plätzen am Familien- und Freundschaftsbaum hinzukommen. Nicht alle Tätigkeiten müssen dem Bestatter überlassen werden. Angehörige können den Verstorbenen durchaus waschen und herrichten, wenn sie es wünschen. Auch sämtliche Behördengänge, die Organisation der Bestattung, Zeitungsanzeige, Trauerkarten und Danksagungen können Sie selbst erledigen.
Sie suchen nach einem Bestatter mit FriedWald-Kompetenz in Ihrer Nähe? Dann nutzen Sie unsere Bestattersuche.
Bildquellen: © edwhar / Fotolia.com, © Antje Lindert-Rottke / Fotolia.com, © Bernhard Flack / PIXELIO
Notwendige Unterlagen für die Beantragung einer Sterbeurkunde:
- den eigenen Personalausweis
- den Personalausweis des Verstorbenen
- den Totenschein
- bei Ledigen die Geburtsurkunde (sie kann beim Standesamt des Geburtsortes angefordert werden, falls keine mehr vorliegt)
- bei Verheirateten die Heiratsurkunde, wenn die Eheschließung vor 1958 erfolgt ist (sie kann beim Standesamt des Eheschließungsortes angefordert werden)
- eine aktuelle beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch, wenn die Eheschließung nach dem 1. Januar 1958 erfolgt ist
- bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 1958 geschlossen wurde.
Diese Nachweise können persönlich durch die Angehörigen oder aber vom Bestatter besorgt werden. Beim Bestatter ist die erbrachte Dienstleistung selbstverständlich kostenpflichtig.
Zusammensetzung der Kosten für Bestatter:
- Sarg/Urne
- Ausstattung/Bekleidung
- Einsargung
- Überführung
- Verwaltungskosten
- Organisatorische Aufgaben
Kontakt im Trauerfall
-
Häufig gestellte Fragen zum Thema Beisetzung
-
Welche Grabarten gibt es?
Im FriedWald gibt es die Möglichkeit, das Nutzungsrecht für einen Baum mit mehreren Plätzen oder für einzelne Plätze zu erwerben.
Einen Baum mit mehreren Plätzen gibt es in Form des Partnerbaums oder des Familien- und Freundschaftsbaums. Beide Grabarten bieten die Möglichkeit, bis zu 10 Plätze zu erwerben.
Einzelne Plätze können mit dem Basisplatz oder dem Gemeinschaftsbaumplatz erworben werden. -
Wie sieht ein FriedWald-Baumgrab genau aus?
Die Baumgräber im FriedWald sind schlicht und einfach. Lediglich ein Namensschild macht auf die Grabstätte aufmerksam. Die Grabpflege übernimmt die Natur. Grabschmuck ist nicht erlaubt. -
Wie werden die Trauerfeiern und Beisetzungen abgehalten?
Die Beisetzung im FriedWald kann ganz individuell gestaltet werden. So, wie es sich der Verstorbene gewünscht hätte oder wie es sich die Angehörigen vorstellen. Im FriedWald haben Sie Raum und Zeit für Ihre eigenen Ideen, aber auch traditionelle Rituale sind möglich.
In vielen Fällen wird die Beisetzung im FriedWald kirchlich begleitet. Sowohl die evangelische, als auch die katholische Kirche nimmt Beisetzungen im FriedWald vor. -
Welche Rolle spielt der Förster bei Beisetzungen?
Der Förster empfängt die Trauergesellschaft und begleitet diese zum Baumgrab. Dort senkt er die Urne in die Graböffnung ab. Je nach Wunsch verweilt der Förster mit am Grab oder zieht sich zurück.
-
Welche Rolle spielt der Bestatter bei Beisetzungen?
Der Bestatter regelt die Beisetzung. Wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Ruhestätte im FriedWald erworben hat, müssen die Angehörigen den Bestatter hierüber informieren. Der Bestatter organisiert die Kremation und überführt die Urne zum FriedWald. -
Ist die Beisetzung im FriedWald wohnortgebunden?
Nein, Sie können sich unabhängig von Ihrem Wohnort für jeden FriedWald-Standort in ganz Deutschland entscheiden. -
Gibt es auch Erdbestattungen im FriedWald?
Voraussetzung für eine Beisetzung in einem FriedWald ist die Einäscherung. Eine Erdbestattung im FriedWald ist aus bestattungsrechtlichen Gründen nicht möglich. -
Können im FriedWald auch Tiere beigesetzt werden?
Im FriedWald ist es – genauso wie auf anderen Friedhöfen in Deutschland - nicht erlaubt, Tiere beizusetzen. Hierfür gibt es inzwischen eigens ausgewiesene Tierfriedhöfe. -
Kann auch im Falle einer Körperspende eine Beisetzung im FriedWald erfolgen?
Ja, das ist möglich. Auch Menschen, die ihren Körper nach dem Tod der Forschung zur Verfügung stellen, können in einem FriedWald beigesetzt werden. Wichtig jedoch ist, diesen Wunsch ausdrücklich in der schriftlichen Vereinbarung zur Körperspende zu vermerken und mit den Ansprechpartner/innen bei den Anatomie-Instituten zu besprechen, damit der Wunsch nach einer FriedWald-Beisetzung entsprechend berücksichtigt werden kann.
-
