FriedWald GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Oktober 2010)

Präambel:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der FriedWald® GmbH, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Petra Bach ("FriedWald®") und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines FriedWald®-Naturgrabs und sonstigen von FriedWald® zu erbringenden Dienstleistungen, geschlossen werden. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als FriedWald® ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss

1. FriedWald® bietet dem Kunden an ausgewählten Standorten (eine aktuelle Liste der FriedWald®-Standorte ist auf www.friedwald.de einsehbar) die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem FriedWald®-Naturgrab zu erwerben.

2. FriedWald® bietet dem Kunden darüber hinaus an, ein Anrecht auf die Nutzung eines FriedWald®-Naturgrabes an einem noch nicht festgelegten FriedWald®-Standort zu erwerben (Vertrag über ein Baum-Anrecht).

a) Die abschließende Auswahl des Standortes kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person oder FriedWald® vollziehen bzw. vollziehen lassen.

b) Kann die beauftragte Person nicht innerhalb angemessener Frist erreicht werden oder ihrerseits keine Erklärung zur Baumauswahl abgeben, so ist FriedWald berechtigt, die Baumauswahl vorzunehmen.

 c) Die Auswahl des FriedWald®-Naturgrabes kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren FriedWald-Standorte, Belegungsflächen und Baumarten erfolgen. Ist keine Bestimmung über den Standort getroffen, wird FriedWald® - nach Verfügbarkeit - den Standort wählen, der dem im Vertrag angebenenen Wohnort des Kunden am nächsten liegt.

3. Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechtes oder Anrechtes vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung von FriedWald® nicht gestattet.

4. Voraussetzung für eine FriedWald®-Bestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung (Urnenbestattung) entscheidet. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich.

Details zur Bestattung sind im Weiteren Art. V zu entnehmen.

5. Ein Vertrag zwischen FriedWald® und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von FriedWald ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde FriedWald® gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebotes annehmen kann; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang bei FriedWald®.

 
II. Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen

1. Widerrufsbelehrung: Ist der Kunde Verbraucher, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. durch FriedWald®. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an: FriedWald® GmbH, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim, Fax: 06155-848111, E-Mail: vertragswesen@friedwald.de

2. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde FriedWald® die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht zurückgewähren, muss der Kunde FriedWald® ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für FriedWald® mit deren Empfang.

3. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 312d Abs. 3 BGB auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. -Ende der Widerrufsbelehrung-


III. Vertragslaufzeit und Beendigung

1. Der Vertrag mit FriedWald® hinsichtlich des Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab endet mit Ablauf der für den jeweiligen Standort und die jeweilige Grabart gültigen, vereinbarten Nutzungsdauer. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2. Ziffer 1 gilt für Verträge über ein Baum-Anrecht (Art. I, Ziff.2) entsprechend.

3. Der Vertrag mit FriedWald® über eine FriedWald®-Bestattung kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über die Einräumung eines Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab wird durch eine Kündigung des Vertrags über eine FriedWald®-Bestattung,gleich aus welchem Grund diese erfolgt, nicht berührt.


IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine aktuelle Preisübersicht ist über www.friedwald.de abrufbar. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preise als vereinbart.

2. Mit Ablauf von vier Monaten nach Vertragsschluss ist FriedWald® berechtigt, die Preise für die Zukunft im Falle einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzupassen.

3. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er FriedWald® Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, falls der Kunde Unternehmer ist, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. FriedWald® behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.

4. Für den Fall des Erwerbs eines Anrechtes auf die Nutzung eines FriedWald®-Naturgrabes ist der Kunde verpflichtet, den fälligen Zahlbetrag auf das unverzinsliche Sammelsonderkonto bei der Sparkasse Darmstadt, BLZ 508 501 50, KtoNr. 735 167 einzuzahlen. Das Konto dient ausschließlich der zweckgebundenen Verwaltung der von den Kunden eingezahlten Gelder. Eine Auskehr an FriedWald® ist nur statthaft, soweit eine Auswahl über den Standort des FriedWald®-Naturgrabes entsprechend dieser AGB getroffen wurde. Der Vertrag über ein Baum-Anrecht steht unter der auflösenden Bedingung, dass im Falle der Insolvenz FriedWalds® der Insolvenzverwalter die Erfüllung verweigert; dem Kunden steht bei Bedingungseintritt das Recht zu, den eingezahlten Betrag herauszuverlangen.


V. FriedWald®-Bestattung

1. Bei der FriedWald®-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung (vgl. hierzu schon Art. I), die ausschließlich von FriedWald® oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vorgenommen wird.

2. Die FriedWald®-Bestattung beinhaltet insbesondere nachfolgende Dienstleistungen:
a) Gestellung einer biologisch abbaubaren FriedWald®-Urne, sowie deren Entgegennahme und Verwahrung bis zur Beisetzung,
b) Vorbereitung des FriedWald®-Naturgrabs und Durchführung der Beisetzung durch den FriedWald®-Förster,
c) Korrespondenz mit Bestattungsunternehmen, Behörden und Krematorien,
d) Unterstützung bei der Organisation der Beisetzungsfeier(insbesondere durch Empfehlung von Bestattern, Pfarrern,Trauerrednern, Restaurants und ähnlichem). Weitergehende Leistungen sind gesondert zu vergüten.

3. Abweichend von Art. IV, Ziff. 3 sind die Kosten für die FriedWald®-Bestattung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig.


VI. Weitere Dienstleistungen

1. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei FriedWald® in Auftrag zu geben, die an dem von ihm gewählten FriedWald®-Naturgrabbaum angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art des vom Kunden gewählten FriedWald®-Naturgrabbaumes sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, am FriedWald®-Naturgrab abzulegen oder anzubringen.

2. Entscheidet sich der Kunde für den Erwerb eines Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab des Typs "Familien- oder Freundschaftsbaum", so steht es ihm frei, bis zu 10 Personen als Bestattungsberechtigte für das gewählte FriedWald®-Naturgrab an- bzw. umzumelden und zu bestimmen, ob dies auch noch nach seinem Tode möglich sein soll. Trifft der Kunde vor seinem Tode hierüber keine Entscheidung, so gilt als vereinbart, dass mit dem Ableben keine weiteren An- bzw. Ummeldungen mehr vorgenommen werden können.


VII. Tausch des Rechts an einem FriedWald®-Naturgrab

1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht an einem FriedWald®-Naturgrab an FriedWald® zurück zu übertragen und sich ein FriedWald®-Naturgrab in einem anderen FriedWald®-Standort auszuwählen. darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Recht an einem FriedWald®-Naturgrab gegen ein Baum-Anrecht /Art. I, Ziff.2) zu tauschen. Ebenso besteht die Möglichkeit, das bereits erworbene Anrecht in ein Anrecht auf ein höherpreisiges FriedWald®-Naturgrab aufzustocken. FriedWald® muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis erklären und eine beisetzung darf im Falle der Auswahl eines FriedWald®-Naturgrabes noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

2. Der Kunde hat FriedWald® gegenüber den Grund für den Tausch anzugeben. Entscheidet sich der Kunde bei der Neuauswahl für ein höherpreisiges Angebot, so hat er FriedWald® gegenüber, unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen, die Differenzsumme zum bestehenden Vertrag auszuzahlen. Die Erstattung der Differenz im Falle einer niederpreisigeren Neuauswahl seitens FriedWald® ist ausgeschlossen.

3. Für die Durchführung des Tauschs erhebt FriedWald® eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig, sobald FriedWald® ihr Einverständnis zu dem Tausch erklärt hat. Beim Tausch von einem FriedWald®-Naturgrab des Typs "Gemeinschaftsbaum" zu einem "Familien- oder Freundschaftsbaum" wird keine Tauschgebühr erhoben. Wird beim Tausch eines Gemeinschaftsbaums eine neue Namenstafel erforderlich, trägt der Kunde die Kosten einer Neubestellung gem. Art. V, Ziff. 3.

4. Nach Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von FriedWald® durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, FriedWald® sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem ursprünglich von ihm erworbenen FriedWald®-Naturgrab stehen, unverzüglich herauszugeben.


VIII. Haftungs- und Betretungsregelung

1. Die Haftung von FriedWald® für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit FriedWald® nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. FriedWald® steht es frei, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Naturgrabbaumes durch höhere Gewalt – falls zulässig – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen oder aber, soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, dem Kunden einen gleichwertigen (mittlere Art und Güte) Baum an anderer Stelle anzubieten. Ein Anspruch des Kunden hierauf besteht nicht, noch wird ein solcher Anspruch durch Vornahme entsprechender Handlungen durch FriedWald® begründet.Dem Waldbesitzer und FriedWald® bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.

2. FriedWald® weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch FriedWald® erfolgt in diesem Falle nicht.

3. Bei dem FriedWald®-Waldstück handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte,herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet sowohl gegenüber der Betreiberin FriedWald® GmbH als auch gegenüber dem Waldbesitzer (Grundstückseigentümer) auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers herbeigeführt wurde.

4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei  besonderer Gefahrenlage darf die FriedWald®-Fläche nicht betreten werden (z. B. stürmisches
Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).


IX. Datenschutz

1. FriedWald® nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.

2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Forstämter, Bestatter, Kreditinstitute) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder augrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.

3. Soweit der Kunde in die verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten eingewilligt hat, so kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber FriedWald® widerrufen.


X. Schlussbestimmungen

1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und FriedWald® Darmstadt.

2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.