Den eigenen Willen durchsetzen Vorsorge für den Notfall

Menschen geraten viel schneller als sie sich es vorstellen können in eine Situation, in der sie handlungsunfähig werden und ihren Willen nicht mehr artikulieren können. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass dann die Familienangehörigen automatisch alle Angelegenheiten regeln dürfen. In Wirklichkeit können sie keine Entscheidung über Art und Umfang der medizinischen Behandlung treffen.

Wichtige Unterlagen für den Ernstfall; Foto: © Iurii Sokolov / Fotolia.comWer auch für diesen akuten Ernstfall seine Interessen bestmöglich wahren möchte, dem bieten Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung die rechtlichen Instrumente zur Absicherung. Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinische Versorgung ein jeder bei einer schweren Erkrankung oder einem Unfall zulässt und welche nicht.

Ergänzt werden sollte die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht. Damit erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine Befugnis, die sich auf alle Vermögens- und Rechtsangelegenheiten erstreckt. Mit einer Vorsorgevollmacht vermeiden Sie, dass ein Vormundschaftsgericht eine fremde Person als Betreuer für Sie bestellt, wenn die geistigen und körperlichen Kräfte nachlassen sollten.

Mit einer Betreuungsverfügung kann vorsorglich auf die Wahl dieser Personen Einfluss genommen werden, ohne damit unmittelbare Handlungsbefugnisse einzuräumen. Andernfalls wählt das Gericht einen möglicherweise fremden Betreuer aus. Wer allerdings bereits eine umfassende Vorsorgevollmacht ausgestellt hat, benötigt in der Regel keine Betreuungsverfügung mehr.

 

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