Selbst bestimmen können Die Patientenverfügung
Eine Situation, die überfordert: In der Familie ereignet sich ein tragischer Unglücks- oder Krankheitsfall. Ein Mensch liegt hilflos und ohne die Möglichkeit, für sich selbst zu sprechen, im Krankenhaus. Patienten haben für diesen Fall die Möglichkeit der Selbstbestimmung.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie vorbeugend Entscheidungen für Ihre medizinische Behandlung und Pflege im Falle der Erkrankung.
Eine Patientenverfügung ist eine Anweisung an die behandelnden Ärzte. Sie wird als Hinweis auf den Willen des Patienten gesehen. Betreuer und Bevollmächtige sollen dem Arzt gegenüber dafür sorgen, dass diese Verfügung umgesetzt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die tatsächliche Behandlungssituation in der Verfügung benannt wird. Ein allgemeiner Hinweis darauf, dass Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, reicht also nicht aus.
Ein Beispielsatz illustriert, wie exakt die medizinischen Maßnahmen und der individuelle Krankheitszustand in einer Patientenverfügung beschrieben sein müssen. So sollten Sie etwa formulieren: "Bei dementiellem Hirnabbau, der es mir auf Dauer unmöglich macht, mich auf natürlichem Wege zu ernähren oder ernähren zu lassen, verweigere ich lebensverlängernde Maßnahmen."
Durch die aktuelle Rechtslage können Sie Ihre ganz persönliche Lebenssituation berücksichtigen und die daraus resultierenden gewollten und abzulehnenden Maßnahmen individuell und möglichst genau festlegen. Wir empfehlen Ihnen eine differenzierte Ausformulierung für Ihren persönlichen Fall und eine ausführliche Beratung durch die Juristen und Mediziner Ihres Vertrauens. Diese ist allerdings nicht vorgeschrieben. Ein Beratungsgespräch mit dem Arzt muss privat bezahlt werden. Die Kosten werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
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