Wie widerrufe ich ein Testament? Testament widerrufen

Im Einzelfall ist juristische Hilfe oft das Beste

Ein Testament ist kein unwiderrufliches Dokument. Eine so genannte letztwillige Verfügung kann selbstverständlich noch geändert werden. Rechtsanwalt Thomas Post erklärt, wie dabei verfahren werden muss und was auf jeden Fall beachtet werden sollte.

Versiegeltes Testament; Foto: © Gina Sanders / Fotolia.comSowohl das einseitige Testament als auch das gemeinschaftliche Testament sind jederzeit frei widerruflich. Diese Widerruflichkeit endet allerdings beim gemeinschaftlichen Testament dann, wenn einer der beiden Testierenden verstorben ist (Eintritt der Bindungswirkung). Demgegenüber tritt diese Bindungswirkung beim Erbvertrag im Hinblick auf die vertragsmäßigen Verfügungen unmittelbar mit seinem Abschluss ein. Hier ermöglichen nur vorbehaltene Rücktrittsrechte eine Lösung von den vertragsmäßigen Verfügungen, es sei denn alle Beteiligten wirken mit. Da alle Regeln – wie auch die vorstehenden - Ausnahmen zulassen, sollte im Einzelfall immer professioneller Rechtsrat eingeholt werden.

Entscheidend dafür, dass ein neues oder abänderndes Testament auch als solches erkannt wird, ist immer das auf dem Testament vermerkte und mit der Unterschrift bestätigte Datum.

Gesetzliche Erbfolge tritt bei Widerruf zunächst wieder in Kraft

Eine Besonderheit gilt für das öffentliche Testament. Da dieses zwingend vom Notar in amtliche Verwahrung zu geben, d. h. beim Nachlassgericht zu hinterlegen ist, gilt es automatisch als  widerrufen, wenn ich die Urkunde aus der öffentlichen Verwahrung entnehme. Bei der Rückgabe muss das Nachlassgericht auf diese gravierende Folge hinweisen und dies auch entsprechend vermerken. Die Möglichkeit der Aufhebung durch widerrufendes oder die Verfügungen abänderndes Testament bleibt aber auch hier unberührt.
Jeder Widerruf und auch die Änderung eines niedergelegten letzten Willens setzen – wie die Errichtung eines Testamentes selbst – wiederum Testierfähigkeit und höchst persönliches Handeln voraus. Wenn ich mein Testament widerrufe, muss ich mir darüber im Klaren sein, dass - solange kein neues Testament vorhanden ist - wieder die gesetzliche Erbfolge eintritt (soweit nicht etwa ein früheres Testament "wieder in Kraft tritt").

Autor:  Rechtsanwalt Thomas Post

 

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