Die große Schwester von Patienten- und Betreuungsverfügung Die Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll, wenn man die Regelungen aller Lebensbereiche, einschließlich der finanziellen und vermögensrechtlichen Belange in die Hände einer oder mehrerer vertrauenswürdiger Personen geben will.
Dies dann zu tun, wenn man noch bei guter Verfassung und in der Lage ist, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu überdenken, ist ratsam. Häufig gehen Menschen davon aus, dass vorsorgende Vollmachten nicht notwendig sind, wenn sie im Familienkreis umsorgt und geborgen sind. Das ist allerdings ein Irrtum, auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder können ohne Vollmacht nicht rechtswirksam für ein anderes Familienmitglied handeln. Ist der Entschluss gereift, eine Vollmacht zu formulieren, steht zu Beginn aller Überlegungen die Frage, welche Lebensbereiche der Bevollmächtigte im Fall der Fälle tatsächlich regeln soll.
Jeder Bereich birgt dabei eine Fülle denkbarer Lebensumstände, die im Einzelnen bedacht und beschrieben werden müssen, damit sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte Sicherheit darüber erhalten, was bei Nutzung der Vollmacht geschieht. Anhand einiger Fragen möchten wir Ihnen Hilfestellung leisten, sich selbst ein Bild über Art und Umfang einer möglichen Bevollmächtigung zu machen.
Folgendes ist zu beachten:
Im Bereich der Gesundheitsfürsorge:
- Soll der Bevollmächtigte in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden?
- Soll er über alle Einzelheiten einer ambulanten oder stationären Pflege entscheiden?
- Soll er meinen in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchsetzen?
- Darf er Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen?
- Darf er über meine Unterbringung in einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung entscheiden?
Für die Regelung des Aufenthaltsortes:
- Darf der Bevollmächtigte über meinen Aufenthaltsort bestimmen, Rechte und Pflichten aus meinem Mietvertrag wahrnehmen, eventuell meine Wohnung kündigen und meinen Haushalt auflösen?
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Darf er einen Heimvertrag abschließen?
In der Vermögensverwaltung:
- Darf der Bevollmächtigte über meine Vermögensgegenstände verfügen?
- Darf er Zahlungen und Wertgegenstände annehmen oder Verbindlichkeiten eingehen?
- Darf er Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und Safes abgeben?
- Darf er mich im Geschäftsverkehr mit Kreditinstituten vertreten?
Im Umgang mit Behörden:
- Darf mich der Bevollmächtigte bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten?
Bei Vertretung vor Gericht:
- Darf mich der Bevollmächtigte vor Gericht vertreten, sowie Prozesshandlungen aller Art vornehmen?
Bei der Teilnahme am Post- und Fernmeldeverkehr
- Darf der Bevollmächtigte für mich bestimmte Post entgegennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr entscheiden?
- Darf er entsprechende Willenserklärungen (Vertragsabschlüsse, Kündigungen) abgeben?
Sorgfältig Planen
All diese Fragen sind beispielhaft und umfassen längst nicht alle zu regelnden Bereiche. Sie zeigen jedoch deutlich, dass die Vorsorgevollmacht weit reichende Regelungen zulässt und geeignet ist, den eigenen Willen konkret zu formulieren. Nach den Gedanken über die zu regelnden Lebensbereiche steht die Entscheidung darüber an, wer mit einer solchen Vollmacht betraut werden kann. Sicherlich werden Sie die möglichen Bevollmächtigten zunächst im engen Familien- oder Freundeskreis suchen. Dennoch sollten Sie bei einer Vollmacht, die auch die Möglichkeit der Vermögensverfügungen enthält, Personen auswählen, die nicht nur besonders vertrauenswürdig sind, sondern auch über Geschäftserfahrung verfügen. Selbst wenn Sie sich für eine Person als Bevollmächtigte entscheiden wollen, die ihr absolutes Vertrauen genießt, ist es manchmal ratsam aus Gründen der eigenen Sicherheit und um jedem möglichen Missbrauch vorzubeugen, mehrere Bevollmächtigte zu benennen, die nur gemeinschaftlich handeln können.
Zugleich sollten Sie für den Fall, dass der oder die ursprünglich Bevollmächtigten ihre Funktion nicht mehr ausüben können oder wollen, einen oder mehrere Ersatzbevollmächtigte benennen. Bewährt hat es sich auch, dem oder den Bevollmächtigten, Anweisungen zum Gebrauch der Vollmacht zu geben. Diese Weisungen gehören nicht in den Text der Vollmacht, sondern sollten in einem gesonderten Schriftstück erteilt werden. Damit erreichen Sie, dass der Bevollmächtigte sich gegenüber Dritten ohne Einschränkung auf die Vollmacht berufen kann, Ihnen gegenüber aber an die Anweisungen gebunden ist. Nach so viel Planung stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen in die richtige Form bringen.
Selbstbestimmt vorsorgen
Schon aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft ist eine schriftliche Abfassung notwendig. Dabei ist sowohl die handschriftliche als auch die mit der Maschine geschriebene Form möglich. Nicht fehlen dürfen zum Abschluss der Erklärung Ort, Datum und die eigenhändige Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung der Vollmacht ist unerlässlich, wenn Ihre Vollmacht auch die umfassende Vermögenssorge beinhaltet, also zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Da Banken eine Vollmacht in der Regel nur anerkennen, wenn die Unterschrift des Vollmachtgebers bankintern bestätigt oder notariell beglaubigt ist, empfiehlt sich auch aus diesem Grund die notarielle Beurkundung.
Bereits mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass Willenserklärungen und Vollmachten nur dann Sinn machen, wenn sie im Ernstfall auch sicher gefunden werden können. Das gilt selbstverständlich auch für die Vorsorgevollmacht. Bedenken Sie also bei der Wahl des Aufbewahrungsortes, dass Ihr Bevollmächtigter im Vorsorgefall das Original der Vollmacht benötigt. Sie sollten daher die Vollmacht an einem Ort aufbewahren, den der Bevollmächtigte kennt. Möglicherweise können Sie die Vollmacht auch direkt an den Bevollmächtigten aushändigen und ihn anweisen, nur in dem besprochenen oder schriftlich festgelegten Fall davon Gebrauch zu machen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Vollmacht einer anderen Vertrauensperson (z.B. dem Notar oder Anwalt) mit der Maßgabe zu übergeben, sie im Bedarfsfall an den Bevollmächtigten auszuhändigen. Eine Vorsorgevollmacht ist für alle geeignet, denen an einer umfassenden Regelung für den Fall eigener Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit gelegen ist. Sie ersetzt die Betreuungsverfügung und ergänzt die Patientenverfügung in wirtschaftlicher Hinsicht. Sie gibt dem Vollmachtgeber Sicherheit, seine Zukunft auch dann nach seinem Willen gestalten zu können, wenn er sich vielleicht nicht mehr äußern kann und erspart dem oder den Bevollmächtigten, sowie den Angehörigen Zweifel über die Wünsche des Pflegebedürftigen. Wegen ihrer umfassenden Bedeutung und der Vielzahl der gestalterischen Möglichkeiten raten wir dringend, sich bei der Abfassung einer solchen Vollmacht von qualifizierten und erfahrenen Fachleuten beraten zu lassen. Das können Anwälte oder Notare aber auch die örtlichen Betreuungsvereine in Ihrer Nähe sein.
Autorin: Rechtsanwältin Petra Bach
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Welche Lebensbereiche geregelt werden sollen:
1. Gesundheitsfürsorge/Pflegebedürftigkeit
2. Regelung des Aufenthaltsortes
3. Vermögensverwaltung
4. Umgang mit Behörden
5. Vertretung vor Gericht
6. Teilnahme am Post- und Fernmeldeverkehr