Wichtig: Erst im Todesfall werden FriedWald-Standort sowie Grabstätte bestimmt. Die Wahl des FriedWald-Standortes erfolgt im Trauerfall durch eine vom Vertragspartner beauftragte Person oder durch FriedWald. Der Basisplatz wird im Trauerfall von FriedWald zugewiesen.
Ausgewählt werden kann aus allen verfügbaren FriedWald-Standorten zum Zeitpunkt der Auswahl, die den Basisplatz anbieten.
Mit dem Erwerb eines Anrechts für einen Basisplatz erhalten Sie eine FriedWald-Urkunde als Nachweis für das Baumanrecht. Eine weitere Leistung ist die Bereitstellung der Grabstätte bis zur Auswahl durch FriedWald.
Nach Einlösung des Anrechts sowie Auswahl der Grabstätte durch FriedWald im Trauerfall kommen folgende Leistungen hinzu:
- Nutzungsrecht: Die Dauer des Nutzungsrechts beginnt am Tag der Beisetzung und richtet sich nach dem ausgewählten FriedWald-Standort und der dort behördlich vorgegebenen Ruhefrist.
- Eintrag der durch FriedWald ausgewählten Grabstätte in das Baumregister
- FriedWald-Urkunde als Nachweis der Grabstätte
Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf der Namenstafel, die den Baum als Grabstätte kennzeichnet, genannt zu werden.
Wichtig: Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 350 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.
Mit dem Erwerb eines Anrechts für einen Basisplatz bleiben Ihre Angehörigen flexibel: zum Zeitpunkt der Einlösung ist auf Wunsch ein Upgrade auf einen Baum oder Platz im FriedWald problemlos möglich.