Das Nutzungsrecht beginnt mit der kostenpflichtigen Bestellung und endet am 31.12.2105. Das Recht zur Beisetzung endet abzüglich der behördlich vorgegebenen Ruhefrist von 20 Jahren.
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, auf der Namenstafel, die den Gemeinschaftsbaum als Grabstätte kennzeichnet, genannt zu werden.
Wichtig: Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 350 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.