Fragen und Antworten zur Standortentwicklung

Fragen und Antworten zur Standortentwicklung bei FriedWald

Das Thema Bestattungswald wirft meistens viele Fragen für Sie als Waldbesitzende oder Kommune auf. In unserer Übersicht haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten übersichtlich auf einen Blick zusammengestellt.

Standortentwicklung

Wie stehen die Kirchen zum Thema FriedWald?

FriedWald erfüllt alle Bedingungen christlicher Kirchen, unter denen Geistliche eine Beisetzung in einem Bestattungswald begleiten können. Vier FriedWald-Standorte befinden sich bereits in kirchlicher Trägerschaft.

Darf in einem FriedWald gejagt werden?

Ein FriedWald ist ein nach öffentlichem Recht genehmigter Friedhof, hier ruht die Jagd. In Ausnahmefällen berühren Jagdaktivitäten aus angrenzenden Waldgebieten die FriedWald-Fläche. An einigen Standorten muss gelegentlich gejagt werden, um den Wildbestand zu reduzieren und den Wald zu schützen. Beides ist selten der Fall und wird im Vorfeld kommuniziert, um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

Was passiert, wenn ein Baum naturbedingt ausfällt?

Die Entscheidung für FriedWald ist auch eine Entscheidung für die Natur. Ein Schaden durch natürliche Ereignisse kann nie völlig ausgeschlossen werden.

In diesem Fall übernimmt FriedWald typischerweise die Kommunikation mit Angehörigen oder Kundinnen und Kunden. Ist am Baum noch niemand beigesetzt, kann kostenfrei ein anderer Baum ausgewählt werden. Ist schon jemand bestattet, haben die Angehörigen Anspruch auf einen Ersatzbaum – das kann ein älterer Nachbarbaum oder ein neu gepflanzter Baum sein.

Wie ist ein FriedWald ausgestattet?

Ein FriedWald ist Teil eines naturnahen Waldgebietes. Außer einem Wanderparkplatz am Eingang (15 bis 20 Stellplätze) und dem meist schon vorhandenen Netz aus Wegen und Rückegassen werden keine weiteren baulichen Einrichtungen benötigt. Insofern muss auch kein Bebauungsplan aufgestellt werden (Ausnahme: Hessen). Auf einer Waldlichtung wird ein Andachtsplatz eingerichtet, auf dem auch ein Holzkreuz stehen kann.

Muss ein FriedWald eingefriedet sein?

In Bayern und Hessen ist eine Einfriedung gesetzlich vorgeschrieben. In diesen Ländern kann die Einfriedung in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde aus Stammabschnitten oder einem Holzgeländer errichtet werden. In den übrigen Bundesländern genügt eine Beschilderung der FriedWald-Grenzen.

Wie wird der Bestattungsort bis zu 99 Jahre rechtlich gesichert?

Der FriedWald erfährt eine Widmung wie ein Friedhof und steht in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft durch die örtliche Gemeinde oder die Kirche.

Ergänzend ist die Fläche zugunsten der Trägerkommune durch eine in das Grundbuch eingetragene beschränkt persönliche Dienstbarkeit gesichert. Damit ist und bleibt der FriedWald Bestattungsort – gemäß den gesetzlichen Regelungen und unabhängig vom Unternehmen FriedWald.

Muss eine Waldumwandlung genehmigt werden?

Da die forstliche Bewirtschaftung inklusive Holznutzung zumindest in eingeschränkter Form weiterhin betrieben wird und Erholungs- und Schutzfunktionen nicht eingeschränkt werden, handelt es sich bei einer Widmung zum FriedWald nicht um einen genehmigungspflichtigen Umwandlungstatbestand (Ausnahme: Bayern).

Ist das Betreten eines FriedWald-Standortes zur Erholung möglich?

Als Teil eines größeren Waldgebietes bleibt ein FriedWald auch nach seiner Widmung als Friedhof für alle Erholungsuchenden zugänglich. Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes wird also in keiner Weise eingeschränkt. Daher sind Freizeitaktivitäten wie zum Beispiel Rad fahren oder Joggen auch in einem FriedWald möglich. Lediglich das Verhalten der Menschen sollte der Würde des Ortes angemessen sein.

Wer betreut die FriedWald-Fläche?

Für sämtliche mit der FriedWald-Fläche in Zusammenhang stehenden Arbeiten ist die FriedWald-Försterin oder der FriedWald-Förster zuständig. Sie sind dazu in der Regel von Donnerstag bis Samstag auf der Fläche anzutreffen. Dabei fungieren sie auch als Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für FriedWald-Besucherinnen und -Besucher.

Wird die FriedWald-Fläche sofort in ihrer Gesamtheit in Anspruch genommen?

Die FriedWald-Fläche wird nur schrittweise mit Grabfeldern von zwei bis drei Hektar erschlossen. Ein neues Grabfeld wird erst freigegeben, wenn ein anderes weitestgehend belegt ist. Unbelegte und nicht mehr benötigte Waldteile können mit Zustimmung der Vertragsparteien auch wieder entwidmet werden.

Wer übernimmt die Investitionskosten im FriedWald?

Investitionskosten werden von den Waldbesitzenden und der FriedWald GmbH übernommen.

Sind FriedWald-Bestattungen anonym?

Im FriedWald sind Beisetzungen nie anonym, da der Beisetzungsort den Angehörigen immer bekannt ist. Über 90 Prozent der Angehörigen entscheiden sich zudem für eine namentliche Nennung am Baum. Auf fast allen klassischen Friedhöfen ist der Anteil namenloser Urnenbestattungen deutlich höher.

Welche Schritte sind zur Einrichtung eines FriedWald-Standortes in meiner Kommune sinnvoll?
  • Information von Verwaltungsspitze und kommunalen Gremien
  • Gegebenenfalls Ortsbesichtigung eines FriedWald-Standortes in der Nähe
  • Beratung im zuständigen Ausschuss
  • Grundsatzbeschluss des Rates
  • Vertragsverhandlung
  • Antrag auf Genehmigung eines FriedWald-Standortes in kommunaler Trägerschaft
  • Genehmigungsbescheid
  • Erlass der FriedWald-Satzung
  • Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit
Wer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht?

Die Gemeinde als Friedhofsträger ist von der Durchführung der Verkehrssicherungspflicht freigestellt. Diese übernimmt die Waldbesitzerin oder der Waldbesitzer.

Wie wird ein FriedWald-Grab geschmückt?

Grabschmuck im herkömmlichen Sinne, wie Blumen, Kränze oder Grabsteine, gibt es in einem FriedWald nicht, damit dessen natürliche Schönheit erhalten bleibt. Lediglich bei der Beisetzung schmückt die FriedWald-Försterin oder der FriedWald-Förster die Graböffnung mit natürlichen Materialien, die ihm der Wald – je nach Jahreszeit – zur Verfügung stellt.

Graben Wildschweine Urnen aus?

Es ist seit der Eröffnung des ersten FriedWald-Standortes im Jahr 2001 noch nie vorgekommen, dass eine Urne freigelegt oder ausgegraben wurde. Weder der Inhalt noch das Material, aus dem die Urnen hergestellt sind, enthalten Stoffe, die für Wildschweine interessant sind.

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für Österreich

06155 848-213
standortentwicklung@friedwald.de

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für Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg

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