Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Altmühltal in Pappenheim, Bad Berka, Bad Laasphe, Bad Münstereifel, Badener Höhe, Bernau, Blaubeuren, Borchen-Nonnenbusch, Bramsche, Bremer Schweiz, Bremervörde, Burg Plesse, Buxtehude, Cloppenburg, Cuxland, Dessau-Wörlitz, Dietzenbach, Donaueschingen, Dormagen, Dudenhofen, Duttenstein, Elisenruhe, Elm, Fränkische Schweiz, Freyburg, Friedenweiler, Fürstenwalde, Gelnhausen, Goch-Tannenbusch, Grevesmühlen, Hasbruch, Hegau, Heiligenberg, Herborn, Hohenlohe, Hückeswagen, Imsbach, Kalletal, Kamenz, Kirchheimbolanden, Kisdorf, Lauterbach, Lenzkirch-Grünwald, Litermont, Lohmar-Heide, Lüneburger Heide, Main-Tauber, Markersdorf, Meroder Wald, Meßkirch, Michelstadt, Möhnesee, Mühlenbecker Land, Münsingen, Münsterland, Nassauer Land - Attenhausen, Niederkrüchten, Nuthetal-Parforceheide, Ostfriesland, Ostheide, Planitzwald, Reinhardswald, Rheinau, Rudolstädter Hain, Rügen, Saarbrücken, Sangerhausen, Schenkenzell, Schönbuch, Schönebeck, Schurwald, Schwaigern, Schwanberg, Spessart, Südharz, Taunusstein, Uetzer Herrschaft, Waldenburg, Waldhessen, Weilrod, Wolfenbüttel, Zabelstein
- Wangen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (1)
für die Standorte Altmühltal in Pappenheim, Bad Berka, Bad Laasphe, Bad Münstereifel, Badener Höhe, Bernau, Blaubeuren, Borchen-Nonnenbusch, Bramsche, Bremer Schweiz, Bremervörde, Burg Plesse, Buxtehude, Cloppenburg, Cuxland, Dessau-Wörlitz, Dietzenbach, Donaueschingen, Dormagen, Dudenhofen, Duttenstein, Elisenruhe, Elm, Fränkische Schweiz, Freyburg, Friedenweiler, Fürstenwalde, Gelnhausen, Goch-Tannenbusch, Grevesmühlen, Hasbruch, Hegau, Heiligenberg, Herborn, Hohenlohe, Hückeswagen, Imsbach, Kalletal, Kamenz, Kirchheimbolanden, Kisdorf, Lauterbach, Lenzkirch-Grünwald, Litermont, Lohmar-Heide, Lüneburger Heide, Main-Tauber, Markersdorf, Meroder Wald, Meßkirch, Michelstadt, Möhnesee, Mühlenbecker Land, Münsingen, Münsterland, Nassauer Land - Attenhausen, Niederkrüchten, Nuthetal-Parforceheide, Ostfriesland, Ostheide, Planitzwald, Reinhardswald, Rheinau, Rudolstädter Hain, Rügen, Saarbrücken, Sangerhausen, Schenkenzell, Schönbuch, Schönebeck, Schurwald, Schwaigern, Schwanberg, Spessart, Südharz, Taunusstein, Uetzer Herrschaft, Waldenburg, Waldhessen, Weilrod, Wolfenbüttel, Zabelstein
Präambel:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, ausgenommen Bestattungsverträge, die zwischen der FriedWald® GmbH, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Bachmann und Matthias Laufer („FriedWald®“) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer FriedWald®-Grabstätte und sonstigen von FriedWald® zu erbringenden Dienstleistungen geschlossen werden. Es gelten ausschließ lich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als FriedWald® ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
1. FriedWald® bietet dem Kunden an ausgewählten Standorten (eine aktuelle Liste der FriedWald®-Standorte ist auf www.friedwald.de einsehbar) die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem FriedWald®-Naturgrab zu kaufen (Rechtskauf). Schließt der Kunde einen Vertrag über „Der Baum im FriedWald“ erwirbt er an diesem Baum zwei Nutzungsrechte (Plätze) und kann alle weiteren dort vorgesehenen Plätze hinzuerwerben. Für erworbene Plätze kann er die berechtigten Personen benennen, die dort beigesetzt werden sollen. Der Kunde kann die berechtigten Personen jederzeit ummelden. Die zuletzt vom Kunden benannten berechtigten Personen erwerben einen eigenen Anspruch auf Beisetzung an dieser Grabstätte. Dieser Anspruch ist weder übertragbar, noch pfändbar. Der Kunde kann bis zu zwei Personen benennen, die berechtigt sind, eine bestimmte Anzahl an Grabplätzen am Baum zu erwerben (Nachkäufer). Die Nachkäufer erwerben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Benennung von Nachkäufern ist jederzeit widerruflich bis zum Abschluss eines Nachkaufvertrags. Verstirbt der Kunde, können dessen Erben Plätze nachkaufen, nicht jedoch Nachkäufer benennen. Verstirbt der Nachkäufer, geht das Recht zum Nachkauf nicht auf dessen Erben über. Der Preis für hinzuzuerwerbende Grabplätze richtet sich nach der aktuellen Preisliste von FriedWald® zum Zeitpunkt des Erwerbs. Die Preislisten können auf www.friedwald.de eingesehen oder bei FriedWald® angefordert werden.
Schließt der Kunde einen Vertrag über „Der Platz im FriedWald“ erwirbt er ein Nutzungsrecht (Platz) an dem jeweiligen Baum. Ein Nutzungsrecht wird an einem bestimmten Platz erworben, dem im Baumregister eine Platznummer zugeteilt ist.
Mehrere Plätze können verbunden werden, damit deren Nutzungsdauer zusammen endet. Basisplätze sind hiervon ausgeschlossen. Wird ein weiterer Platz erworben, ist eine nachträgliche Verbindung nur innerhalb von 3 Monaten nach dem Erwerb des zuerst gekauften Platzes möglich.
2.
a) FriedWald® bietet dem Kunden darüber hinaus an, ein Anrecht auf die Nutzung einer FriedWald®-Grabstätte an einem noch nicht festgelegten FriedWald®-Standort zu erwerben (Vertrag über ein Anrecht für „Der Platz im FriedWald“ oder „Der Baum im FriedWald®“).
b) Die abschließende Auswahl des Standortes kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person oder FriedWald® vollziehen bzw. vollziehen lassen.
c) Die abschließende Auswahl der Grabart kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person vollziehen lassen. Weicht die ausgewählte Grabart vom bereits erworbenen Baumanrecht ab, so gilt die Regelung in Art. V, Ziff. 2.
d) Kann die beauftragte Person nicht innerhalb von 4 Wochen ab Meldung des Todesfalles erreicht werden oder ihrerseits keine Erklärung zur Baumauswahl abgeben oder hat der Kunde keine zur Auswahl berechtigte Person benannt, so ist FriedWald® berechtigt, die Baumauswahl vorzunehmen.
e) Die Auswahl der FriedWald®-Grabstätte kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren FriedWald®-Standorte, Belegungsflächen und Baumarten erfolgen. Ist keine Bestimmung über den Standort getroffen, wird FriedWald® – nach Verfügbarkeit – den Standort wählen, der dem im Vertrag angegebenen Wohnort des Kunden am nächsten liegt.
3. Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts oder Anrechts vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung von FriedWald® nicht gestattet.
4. Voraussetzung für eine FriedWald®-Bestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung (Urnenbestattung) entscheidet. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich. Details zur Bestattung sind im Weiteren Art. III zu entnehmen.
5. Ein Vertrag zwischen FriedWald® und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von FriedWald® ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde FriedWald® gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots annehmen kann; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang bei FriedWald®.
Übersendet FriedWald® dem Kunden ein Vertragsformular oder stellt dieses, zum Beispiel durch Download zur Verfügung, kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das ausgefüllte und unterzeichnete Vertragsformular an FriedWald® übersendet und FriedWald® die Annahme dem Kunden gegenüber bestätigt.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. FriedWald® Bestattungsverträge können erst mit Eintritt des Trauerfalls zu den dann aktuellen Bedingungen abgeschlossen werden.
2. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist nach Vertragsschluss und Leistungserbringung mit Rechnungsstellung fällig. Für den Fall des Erwerbs eines Anrechts auf die Nutzung einer FriedWald®- Grabstätte ist der Kunde verpflichtet, den fälligen Zahlbetrag auf ein unverzinsliches Sammelsonderkonto bei der Sparkasse Darmstadt einzuzahlen. Das Konto dient ausschließlich der zweckgebundenen Verwaltung der von den Kunden eingezahlten Gelder. Eine Auszahlung an FriedWald® ist nur statthaft, soweit eine Auswahl über den Standort der FriedWald®-Grabstätte entsprechend dieser AGB getroffen wurde. Der Vertrag über ein Baum-Anrecht steht unter der auflösenden Bedingung, dass im Falle der Insolvenz der FriedWald® GmbH der Insolvenzverwalter die Erfüllung verweigert; dem Kunden steht bei Bedingungseintritt das Recht zu, den eingezahlten Betrag herauszuverlangen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
FriedWald® GmbH, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim
Telefon: 06155-848-300, FAX: 06155-848-111,
E-Mail: vertragswesen@friedwald.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular auch auf unserer Webseite www.friedwald.de herunterladen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tage zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
III. FriedWald®-Bestattung
1. Bei der FriedWald®-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung (vgl. hierzu schon Art. I, Ziff. 4), die ausschließlich von FriedWald® oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vorgenommen wird. In allen FriedWald®-Standorten dürfen nur biologisch abbaubare Aschekapseln und Schmuckurnen zur Beisetzung verwendet werden, die sich nach wenigen Jahren schadstofffrei zersetzen. Eine Übersicht über die zulässigen Materialien kann über die FriedWald GmbH zur Verfügung gestellt werden. Der Durchmesser der Schmuckurne darf 23,5 cm, die Höhe 30 cm nicht überschreiten. FriedWald behält sich vor, die Bestattung einer ungeeigneten Urne abzulehnen oder diese kostenpflichtig gegen eine geeignete Urne zu tauschen.
2. Abweichend von Art. II, Ziffer 2 sind die Kosten für die FriedWald®-Bestattung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
IV. Weitere Dienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei FriedWald® in Auftrag zu geben, die an der von ihm ausgewählten FriedWald®-Grabstätte angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art der von ihm ausgewählten FriedWald®-Grabstätte sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, an der FriedWald®-Grabstätte abzulegen oder anzubringen. Die Namenstafel verbleibt nach Beendigung der Grabnutzung bei FriedWald®.
V. Tausch des Rechts an einer FriedWald®- Grabstätte
1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht an einer FriedWald®-Grabstätte an FriedWald® zurück zu übertragen und sich eine FriedWald®-Grabstätte in einem anderen FriedWald®-Standort auszuwählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Recht an einer FriedWald®-Grabstätte gegen ein Baum-Anrecht (Art. I, Ziff. 2) zu tauschen. FriedWald® muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis erklären und eine Beisetzung darf im Falle der Auswahl einer FriedWald®-Grabstätte noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Der Kunde hat FriedWald® gegenüber den Grund für den Tausch anzugeben. Entscheidet sich der Kunde bei der Neuauswahl für ein höherpreisiges Angebot, so hat er FriedWald® gegenüber, unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen, die Differenzsumme zum bestehenden Vertrag auszugleichen. Die Erstattung der Differenz im Falle einer niederpreisigeren Neuauswahl seitens FriedWald® ist ausgeschlossen.
3. Für die Durchführung des Tauschs erhebt FriedWald® eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig, sobald FriedWald® ihr Einverständnis zu dem Tausch erklärt hat.
4. Nach Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von FriedWald®, ist der Kunde verpflichtet, FriedWald® sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit der ursprünglich von ihm erworbenen FriedWald®-Grabstätte stehen, unverzüglich herauszugeben.
VI. Haftungs- und Betretungsregelung
1. Die Haftung von FriedWald® für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit FriedWald® nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. FriedWald® bietet an, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Grabstättenbaumes durch höhere Gewalt – sofern forstlich möglich – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen. Soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, bietet FriedWald® dem Kunden einen gleichwertigen Baum an anderer Stelle an. Dem Waldbesitzer und FriedWald® bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem FriedWald®-Grabstättenbaum durchzuführen.
2. FriedWald® weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch FriedWald® erfolgt in diesem Falle nicht.
3. Bei dem FriedWald®-Waldstück handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet sowohl gegenüber der Betreiberin FriedWald® GmbH als auch gegenüber dem Waldbesitzer (Grundstückseigen-tümer) auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers, FriedWald® oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde.
4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf die FriedWald®-Fläche nicht betreten werden (z. B. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).
VII. Datenschutz
1. FriedWald® nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Forstämter, Bestatter, Kreditinstitute) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
3. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, so kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber FriedWald® widerrufen.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und FriedWald® Darmstadt.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse FriedWald: info@friedwald.de
(Quelle: www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html)
FriedWald® GmbH
Griesheim, Stand Januar 2023
In diesem Text werden alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (2)
für den Standort Wangen
Präambel:
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, ausgenommen Bestattungsverträge, die zwischen der FriedWald® GmbH, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Bachmann und Matthias Laufer („FriedWald®“) und dem Kunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer FriedWald®-Grabstätte und sonstigen von FriedWald® zu erbringenden Dienstleistungen geschlossen werden. Es gelten ausschließ lich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als FriedWald® ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
I. Leistungsbeschreibung und Vertragsschluss
1. FriedWald® bietet dem Kunden an ausgewählten Standorten (eine aktuelle Liste der FriedWald®-Standorte ist auf www.friedwald.de einsehbar) die Möglichkeit, ein Nutzungsrecht an einem FriedWald®-Naturgrab zu kaufen (Rechtskauf).
2. FriedWald® bietet dem Kunden darüber hinaus an, ein Anrecht auf die Nutzung eines FriedWald®-Naturgrabes an einem noch nicht festgelegten FriedWald®-Standort zu erwerben (Vertrag über ein Baum-Anrecht).
a) Die abschließende Auswahl des Standortes kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person oder FriedWald® vollziehen bzw. vollziehen lassen.
b) Die abschließende Auswahl der Grabart kann der Kunde selbst zu Lebzeiten oder im Todesfall durch eine beauftragte Person vollziehen lassen. Weicht die ausgewählte Grabart vom bereits erworbenen Baumanrecht ab, so gilt die Regelung in Art. VI, Ziff. 2.
c) Kann die beauftragte Person nicht innerhalb angemessener Frist erreicht werden oder ihrerseits keine Erklärung zur Baumauswahl abgeben, so ist FriedWald® berechtigt, die Baumauswahl vorzunehmen.
d) Die Auswahl des FriedWald®-Naturgrabes kann nur innerhalb der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren FriedWald®-Standorte, Belegungsflächen und Baumarten erfolgen. Ist keine Bestimmung über den Standort getroffen, wird FriedWald® – nach Verfügbarkeit – den Standort wählen, der dem im Vertrag angegebenen Wohnort des Kunden am nächsten liegt.
3. Die Weiterveräußerung und Übertragung eines erworbenen Nutzungsrechts oder Anrechts vom Kunden auf Dritte ist ohne die Einwilligung von FriedWald® nicht gestattet.
4. Voraussetzung für eine FriedWald®-Bestattung ist, dass der Kunde sich für eine Einäscherung (Urnenbestattung) entscheidet. Andere Bestattungsformen sind nicht möglich. Details zur Bestattung sind im Weiteren Art. IV zu entnehmen.
5. Ein Vertrag zwischen FriedWald® und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde von FriedWald® ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss erhält, welches der Kunde FriedWald® gegenüber innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt des Angebots annehmen kann; maßgebend zur Wahrung der Annahmefrist ist der Eingang bei FriedWald®.
Übersendet FriedWald® dem Kunden ein Vertragsformular oder stellt dieses, zum Beispiel durch Download, zur Verfügung, kommt ein Vertrag dadurch zustande, dass der Kunde das ausgefüllte und unterzeichnete Vertragsformular an FriedWald® übersendet und FriedWald® die Annahme dem Kunden gegenüber bestätigt.
II. Vertragslaufzeit und Beendigung
1. Der Vertrag mit FriedWald® hinsichtlich des Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab endet mit Ablauf der für den jeweiligen Standort und die jeweilige Grabart gültigen,
vereinbarten Nutzungsdauer.
Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Ziffer 1 gilt für Verträge über ein Baum-Anrecht (Art. I, Ziff. 2) entsprechend.
3. Der Vertrag mit FriedWald® über eine FriedWald®-Bestattung kann vom Kunden bis zur Beisetzung jederzeit gekündigt werden; es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertrag über den Kauf eines Nutzungsrechts an einem FriedWald®-Naturgrab wird durch eine Kündigung des Vertrages über eine FriedWald®-Bestattung, gleich aus welchem Grund diese erfolgt, nicht berührt.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Verträge über eine FriedWald®-Naturbestattung können erst mit Eintritt des Trauer-falls zu den dann aktuellen Bedingungen abgeschlossen werden.
2. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages über ein FriedWald® Baum-Anrecht und dem Abschluss des Vertrages über ein konkretes FriedWald®-Naturgrab mehr als 4 Monate, so ist die FriedWald® GmbH berechtigt, den zu dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages über ein FriedWald® -Naturgrab gültigen Mehrwertsteuersatz zu erheben.
3. Die Zahlung des vereinbarten Preises ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Rechnungsstellung fällig.
Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er FriedWald® Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten, falls der Kunde Unternehmer ist, in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. FriedWald® behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.
4. Für den Fall des Erwerbs eines Anrechts auf die Nutzung eines FriedWald®-Naturgrabes ist der Kunde verpflichtet, den fälligen Zahlbetrag auf ein unverzinsliches Sammelsonderkonto bei der Sparkasse Darmstadt einzuzahlen. Das Konto dient ausschließlich der zweckgebundenen Verwaltung der von den Kunden eingezahlten Gelder. Eine Auszahlung an FriedWald® ist nur statthaft, soweit eine Auswahl über den Standort des FriedWald®-Naturgrabes entsprechend dieser AGB getroffen wurde. Der Vertrag über ein Baum-Anrecht steht unter der auf-lösenden Bedingung, dass im Falle der Insolvenz FriedWalds® der Insolvenzverwalter die Erfüllung verweigert; dem Kunden steht bei Bedingungseintritt das Recht zu, den eingezahlten Betrag herauszuverlangen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:
FriedWald® GmbH, Im Leuschnerpark 3, 64347 Griesheim
Telefon: 06155-848-300, FAX: 06155-848-111,
E-Mail: vertragswesen@friedwald.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster Widerrufsformular verwenden. Das Musterformular können Sie von unserer Webseite www.friedwald.de herunterladen, ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tage zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
-Ende der Widerrufsbelehrung-
IV. FriedWald®-Bestattung
1. Bei der FriedWald®-Bestattung handelt es sich um eine Urnenbestattung (vgl. hierzu schon Art. I), die ausschließlich von FriedWald® oder einem von ihr beauftragten Unternehmen vor-genommen wird. In allen FriedWald®-Standorten dürfen nur biologisch abbaubare Aschekapseln und Schmuckurnen zur Beisetzung verwendet werden, die sich nach wenigen Jahren schadstofffrei zersetzen. Eine Übersicht über die zulässigen Materialien kann über die FriedWald GmbH zur Verfügung gestellt werden.
Der Durchmesser der Schmuckurne darf 23,5 cm, die Höhe 30 cm nicht überschreiten. FriedWald behält sich vor, die Bestattung einer ungeeigneten Urne abzulehnen oder diese kostenpflichtig gegen eine geeignete Urne zu tauschen.
2. Abweichend von Art. III, Ziff. 3 sind die Kosten für die FriedWald®-Bestattung erst nach erfolgter Beisetzung zur Zahlung fällig. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
V. Weitere Dienstleistungen
Der Kunde hat die Möglichkeit, eine Namenstafel bei FriedWald® in Auftrag zu geben, die an dem von ihm gewählten FriedWald®-Naturgrabbaum angebracht wird. Die Ausgestaltung der Namenstafel und die damit verbundenen Kosten richten sich nach der Art des vom Kunden gewählten FriedWald®-Naturgrabbaumes sowie der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste. Dem Kunden ist es darüber hinaus nicht gestattet, andere Trauerinsignien, wie z. B. Kerzen, Grabsteine, Kränze, Kreuze, Blumen oder sonstige Pflanzen, am FriedWald®-Naturgrab abzulegen oder anzubringen.
VI. Tausch des Rechts an einem FriedWald®-Naturgrab
1. Dem Kunden ist es gestattet, ein von ihm erworbenes Recht an einem FriedWald®-Naturgrab an FriedWald® zurück zu übertragen und sich ein FriedWald®-Naturgrab in einem anderen FriedWald®-Standort auszuwählen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Recht an einem FriedWald®-Naturgrab gegen ein Baum-Anrecht (Art. I, Ziff. 2) zu tauschen. Ebenso besteht die Möglichkeit, das bereits erworbene Anrecht in ein Anrecht auf ein höherpreisiges FriedWald®-Naturgrab aufzustocken. FriedWald® muss hierzu in jedem Einzelfall ihr Einverständnis erklären und eine Beisetzung darf im Falle der Auswahl eines FriedWald®-Naturgrabes noch nicht erfolgt sein. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
2. Der Kunde hat FriedWald® gegenüber den Grund für den Tausch anzugeben. Entscheidet sich der Kunde bei der Neuauswahl für ein höherpreisiges Angebot, so hat er FriedWald® gegenüber, unter Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen, die Differenzsumme zum bestehenden Vertrag auszugleichen. Die Erstattung der Differenz im Falle einer niederpreisigeren Neuauswahl seitens FriedWald® ist ausgeschlossen.
3. Für die Durchführung des Tauschs erhebt FriedWald® eine Gebühr (Tauschgebühr), deren Höhe sich aus der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Preisliste ergibt. Die Tauschgebühr sowie die sich etwaig aus dem Tausch ergebende Differenzsumme ist zur Zahlung fällig, sobald FriedWald® ihr Einverständnis zu dem Tausch erklärt hat. Beim Tausch von einem FriedWald®-Naturgrab des Typs „Gemeinschaftsbaum“ zu einem „Familien- oder Freundschaftsbaum“ wird keine Tauschgebühr erhoben. Wird beim Tausch eines Gemeinschaftsbaums eine neue Namenstafel erforderlich, trägt der Kunde die Kosten einer Neubestellung.
4. Nach Durchführung des Tauschs und ggf. Ausgleich der in diesem Zusammenhang entstandenen Forderungen von FriedWald® durch den Kunden, ist der Kunde verpflichtet, FriedWald® sämtliche Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem ursprünglich von ihm erworbenen FriedWald®-Naturgrab stehen, unverzüglich herauszugeben.
VII. Haftungs- und Betretungsregelung
1. Die Haftung von FriedWald® für Schäden am Baumbestand ist ausgeschlossen, soweit FriedWald® nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. FriedWald® bietet an, im Falle der Zerstörung eines FriedWald®-Naturgrabbaumes durch höhere Gewalt – sofern forstlich möglich – eine Neubepflanzung durch Setzen eines jungen Baumes vornehmen zu lassen. Soweit noch keine Urnenbestattung erfolgt ist, bietet FriedWald® dem Kunden einen gleichwertigen Baum an anderer Stelle an. Dem Waldbesitzer und FriedWald® bleibt es vorbehalten, ohne Zustimmung des Kunden, Baumpflegemaßnahmen aus verkehrssicherungstechnischen Gründen an einem Naturgrabbaum durchzuführen.
2. FriedWald® weist den Kunden darauf hin, dass ausgewählte Bäume, insbesondere der Arten Birke, Weide, Eberesche, Erle, Pappel und Kirsche nach forstlichen Maßstäben möglicherweise die vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer nicht erreichen werden (natürliches Absterben). Eine Neubepflanzung durch FriedWald® erfolgt in diesem Falle nicht.
3. Bei dem FriedWald®-Waldstück handelt es sich um ein Grundstück in freier Natur, das bewusst naturbelassen bleiben soll. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z. B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste, umstürzende Bäume usw.). Der Kunde verzichtet sowohl gegenüber der Betreiberin FriedWald® GmbH als auch gegenüber dem Waldbesitzer (Grundstückseigentümer) auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, es sei denn, die Schäden sind vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden; der Haftungsverzicht gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn die Verletzung durch schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Waldbesitzers herbeigeführt wurde.
4. Eine jederzeitige Benutzbarkeit des Waldgebietes kann nicht gewährleistet werden. Bei besonderer Gefahrenlage darf die FriedWald®-Fläche nicht betreten werden (z. B. stürmisches Wetter, Schneebruchgefahr, etc.).
VIII. Datenschutz
1. FriedWald® nimmt den Schutz der vom Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellten personenbezogenen Informationen sehr ernst und versichert einen verantwortungsbewussten und den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprechenden Umgang hiermit. Die personenbezogenen Daten werden gemäß den hierfür geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vertragsverhältnisses und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen erhoben, insbesondere elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt.
2. Die erhobenen personenbezogenen Daten werden nur insoweit an Dritte (Behörden, Forstämter, Bestatter, Kreditinstitute) übermittelt, als dies zur Vertragsdurchführung, zu Abrechnungszwecken oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen notwendig bzw. erforderlich ist.
3. Soweit der Kunde in die Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung eingewilligt hat, so kann er diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber FriedWald® widerrufen.
IX. Schlussbestimmungen
1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und FriedWald® Darmstadt.
2. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
E-Mail-Adresse FriedWald: info@friedwald.de
(Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/handlungsanleitung-link-os-plattform.html)
FriedWald® GmbH
Griesheim, Januar 2023
In diesem Text werden alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht angesprochen.