Im FriedWald kann man sich einzeln, zu zweit, im Kreis der Familie oder neben Freundinnen und Freunden beerdigen lassen. Dafür werden verschiedene Möglichkeiten geboten: Ein Generationenbaum bietet Platz für mindestens zwei Personen. Abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Lage und den Eigenschaften des gewählten Baumes, ist eine Erweiterung auf insgesamt bis zu zwanzig Plätzen möglich. Die Anzahl der Plätze wird im Vorfeld mit forstlicher Expertise festgelegt und steht auf einer eckigen Plakette am Baum. Freie Generationenbäume im FriedWald sind mit einem blauen Band gekennzeichnet. Die Ruhezeit läuft bis zum 31. Dezember 2106.
Der Partnerbaum im FriedWald kann einer Einzelperson oder zwei Menschen, z. B. Ehe- oder Lebenspartnern, Geschwistern oder Freunden als Ruhestätte dienen. Freie Partnerbäume im FriedWald sind mit einem roten Band gekennzeichnet. Mit dem Partnerbaum erwerben Sie eine Ruhestätte mit zwei Plätzen mit einer Ruhezeit entsprechend der aktuellen Mindestruhefrist von 15 Jahren ab dem Tag der letzten Beisetzung. Es können keine weiteren Plätze erworben werden.
Als Alternative zu einem ganzen Baum gibt es die Möglichkeit, sich einen oder mehrere Einzelplätze im FriedWald zu sichern und sich an einem gemeinschaftlich genutzten Baum bestatten zu lassen. An diesen Bäumen, die mit einem gelben Band gekennzeichnet sind, finden bis zu zwanzig Personen ihre letzte Ruhe. Hier erwirbt man nur einzelne Plätze an einem selbst ausgewählten Baum, nicht das Beerdigungsrecht rund um den gesamten Baum. Selbstverständlich ist es möglich, nebeneinander liegende Plätze auszuwählen. Die Option eines Platzes an diesem Standort beinhaltet eine Ruhezeit von derzeit 15 Jahren. Bei zusammengehörigen Einzelplätzen beginnt der Ablauf der Ruhezeit für alle Plätze mit der letzten Beerdigung.
Fällt die Entscheidung auf einen Basisplatz, wird im Trauerfall ein Platz an einem gemeinschaftlich genutzten Baum von der FriedWald-Försterin oder dem FriedWald-Förster zugewiesen. Der Platz kann nicht selbst ausgewählt werden und es können keine Plätze nebeneinander erworben werden. Auch hier beträgt die Ruhezeit 15 Jahre.