Prüfung: Ist eine Schmuckurne für die Beisetzung im FriedWald zugelassen?
Für die Beisetzung im FriedWald ist die Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen vorgeschrieben. Die Urnen müssen so beschaffen sein, dass sie sich innerhalb weniger Jahre unter natürlichen Bedingungen vollständig und schadstofffrei im Boden zersetzen. Die Asche der verstorbenen Person wird im Krematorium in die biologisch abbaubare FriedWald-Aschekapsel („Ginkgo-Urne“) gefüllt. Diese ist bei Bedarf in den pauschalen Beisetzungskosten enthalten. Auf Wunsch können Angehörige beim Bestattungsunternehmen eine Schmuckurne erwerben. Eine Schmuckurne muss folgende Kriterien erfüllen:
1. Material: Auch die Schmuckurne muss eine Naturstoffurne sein, die sich nach wenigen Jahren im Boden zersetzt. Das gilt sowohl für das Grundmaterial der Urne als auch für alle Zierelemente. Zulässige und unzulässige Materialien finden Sie in unserem Merkblatt.
2. Maße: Die Schmuckurne darf einen Durchmesser von 23,5 cm und eine Höhe von 30 cm nicht überschreiten (eckige Urnen: Seitenlänge max. 16,5 cm).
3. Gewicht: Die Schmuckurne (ohne Inhalt) darf maximal 3 kg wiegen.
Schmuckurne für FriedWald zugelassen - vorab direkt online prüfen
Hier können Sie vorab direkt online prüfen, ob eine Schmuckurne für die Beisetzung im FriedWald zugelassen ist. Wählen Sie aus unserer Liste einen Hersteller aus und geben Sie die Artikel- oder Modellnummer ein.
Von zugelassenen Urnen können Sie sich ein Zertifikat herunterladen, welches Sie an den Bestattungsvertrag anhängen können. Wichtig: Die Online-Prüfung ist eine Vorab-Prüfung, die Sie im Beratungsgespräch mit Ihren Kundinnen und Kunden nutzen können. Die Angabe zur Schmuckurne im Bestattungsvertrag ist weiterhin zwingend erforderlich.
Hinweise
- Die Online-Prüfung und das Zertifikat ersetzen nicht die Angaben zur Schmuckurne im Bestattungsvertrag. Diese sind weiterhin zwingend erforderlich.
- Prüfen Sie in unserem Merkblatt die zugelassenen und nicht zugelassenen Materialien.
- Die Meldung einer Schmuckurne muss mindestens eine Woche vor dem Beisetzungstermin erfolgen.
- FriedWald kann die Bestattung einer ungeeigneten oder zu spät gemeldeten Schmuckurne ablehnen oder diese kostenpflichtig gegen eine geeignete Urne tauschen.