Das Nutzungsrecht beginnt mit der kostenpflichtigen Bestellung und endet am 31.12.2118. Das Recht zur Beisetzung endet abzüglich der behördlich vorgegebenen Ruhefrist von derzeit 15 Jahren.
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Hinweis zur Namenstafel:
In diesem Standort ist entsprechend der Nutzungsordnung zum Zeitpunkt der Bestattung eine Namenstafel anzubringen. Sie muss mindestens den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen angeben. Die erste Fertigung und Anbringung „Modell Text“ ist im Nutzungsentgelt enthalten, spätere Änderungen sind kostenpflichtig. Motive und Sonderanfertigungen können gegen Aufpreis bestellt werden.
Wichtig:
Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 450 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.