Das Nutzungsrecht beginnt mit der kostenpflichtigen Bestellung und endet am 31.12.2110. Das Recht zur Beisetzung endet abzüglich der behördlich vorgegebenen Ruhefrist von derzeit 15 Jahren.
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, eine Namenstafel anbringen zu lassen, die den Baum als Grabstätte kennzeichnet.
Wichtig: Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 450 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.