Das Nutzungsrecht endet nach Ablauf der zum Zeitpunkt der Beisetzung gültigen Mindestruhefrist von derzeit 20 Jahren. Bei mehreren gleichzeitig erworbenen Plätzen endet die Nutzungsdauer mit Ablauf des zuletzt auslaufenden Nutzungsrechts (verbundene Nutzungsdauer).
Weitere Leistungen sind der Eintrag des ausgewählten Baumes in das Baumregister, ein Lageplan des Baumes im FriedWald sowie eine FriedWald-Urkunde als Grabnachweis.
Hinweis zur Namenstafel:
In diesem Standort ist entsprechend der Nutzungsordnung zum Zeitpunkt der Bestattung eine Namenstafel anzubringen. Sie muss mindestens den Vor- und Nachnamen des Verstorbenen angeben. Die Kosten hierfür betragen 30 Euro, wenn die Namenstafel mit dem Grabvertrag bestellt wird. Bei einer Bestellung zu einem späteren Zeitpunkt richtet sich der Preis nach der dann gültigen Preisliste.
Wichtig:
Bei jeder Bestattung im FriedWald entstehen Beisetzungskosten in Höhe von derzeit 450 Euro, die im Trauerfall zu entrichten sind. In diesem Preis enthalten ist die biologisch abbaubare FriedWald-Urne.