FriedWald Kosten Übersicht

Baumgrabarten und Preise im FriedWald Schenkenzell

Der Baum im FriedWald kann einem Paar, einer ganzen Familie oder einem Freundeskreis mit bis zu zwanzig Personen als Ruhestätte dienen. Sie alleine entscheiden, wer am Baum beigesetzt wird.
Mit dem Platz im FriedWald erwerben Sie eine von bis zu zwanzig Einzelruhestätten an einem gemeinschaftlich genutzten Baum. Das bedeutet, dass Sie im Gegensatz zum Baum hier nur einen oder mehrere Einzelplätze auswählen können.

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Kosten

Was kostet eine FriedWald-Bestattung bzw. eine Beerdigung im FriedWald?

Die Kosten für eine FriedWald-Bestattung setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:

  • den Kosten für eine Einzelruhestätte (Platz) bzw. einen Baum. Diese Kosten entstehen bei Abschluss des Vertrags über ein FriedWald-Naturgrab. Einen Platz im Trauerfall gibt es ab 590 Euro.
  • den Beisetzungskosten, die erst im Trauerfall zu entrichten sind. Diese richten sich nach dem aktuellen Preis pro Beisetzung. Derzeit belaufen sich diese Beisetzungskosten auf 450 Euro.

Weitere Kosten können bei Bestellung einer Namenstafel anfallen. Hier finden Sie nähere Informationen zu den Namenstafelkosten.

Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Beisetzung entstehen durch die Leistungen eines Bestattungshauses (Behördengänge, Kremation etc.). Kalkulieren Sie hier mit mindestens 1.800 Euro, zusätzlich zu den Kosten für das FriedWald-Baumgrab und den Beisetzungskosten. Wir empfehlen Ihnen, hierzu einen detaillierten Kostenvoranschlag vom Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl einzuholen.

Wie kann ich meinen Baum bezahlen?

Sie erhalten von uns eine Rechnung. Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzug und unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.

Was beinhalten die FriedWald-Beisetzungskosten?

Die pauschalen Beisetzungskosten sind je Trauerfall zu entrichten. Sie beinhalten die Entgegennahme und Verwahrung der Urne bis zur Beisetzung. Bei Bedarf die Bereitstellung einer biologisch abbaubaren FriedWald-Urne. Die Begleitung der Beisetzung durch die FriedWald-Försterin oder den FriedWald-Förster sowie das Öffnen und Verschließen der Grabstätte.